Auf dieser Website werden Session-Cookies gesetzt, die technisch erforderlich sind und nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht werden. Tracking- oder Marketing-Cookies werden nicht gesetzt.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Session-Cookies zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz.

Historie

 

Zur Geschichte des Deutschen Verkehrsgerichtstages

 

Mitte der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts stieg mit der Zunahme der Motorisierung die Zahl der Verkehrsunfälle und damit auch die Anzahl verkehrsrechtlicher Straf- und Zivilverfahren sprunghaft an. Die Straßenverkehrsordnung des Jahres 1934 und die zersplitterte Rechtsprechung konnten mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten; den Verkehrsteilnehmern war kaum noch zu vermitteln „was in Deutschland Recht ist". So ergriffen Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Journalisten die Initiative. Zur Vorbereitung und Durchführung eines Deutschen Verkehrsgerichtstages gründeten sie 1961 in Hamburg den gemeinnützigen Verein „Verkehrswissenschaftliches Seminar e. V.", später in „Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft e.V. – Deutsches Verkehrswissenschaftliches Seminar" umbenannt. Um die besondere Stellung der Deutschen Verkehrsgerichtstage in den Aktivitäten des Vereins hervorzuheben, heißt der Trägerverein seit 2009 „Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e.V".

 

Am 25. Januar 1963 war es so weit: Im Hotel „Der Achtermann" in Goslar fand der erste Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Über 200 Verkehrsjuristen aus der gesamten Republik, darunter Oberlandesrichter, Generalstaatsanwälte und Ministerialbeamte, vor allem aber „Praktiker der Front", Amtsrichter, Staats- und Amtsanwälte, Rechtsanwälte und Verwaltungsbeamte diskutierten über aktuelle Probleme des Verkehrsrechts. Als Tagungsort wurde Goslar gewählt, nicht zuletzt, um den Verlockungen einer Großstadt aus dem Wege zu gehen und den familiären Charakter der Veranstaltung zu betonen, Gesichtspunkte, die bis heute Geltung beanspruchen und für viele Teilnehmer einen zusätzlichen Reiz der Tagung ausmachen.

 

Im Mittelpunkt des Verkehrsgerichtstages stehen die fachlichen Beratungen in acht Arbeitskreisen. Die Diskussion wird durch mehrere Fachreferate eingeleitet. Inhaltlich bleibt kaum ein Rechtsproblem des Verkehrsrechts unberaten. Standen zunächst Fragen des materiellen Verkehrsrechts, des Sanktionenrechts sowie Verfahrensfragen im Vordergrund, gewann im Laufe der Zeit das Zivilrecht und hier insbesondere des Versicherungsrecht an Bedeutung. Infolgedessen verlagerte sich das Interesse zunehmend vom neutralen richterlichen Standpunkt auf berufliche Prioritäten einzelner Berufsgruppen.

 

In den Beratungen der Arbeitskreise prallen die Gegensätze zuweilen hart aufeinander.
Die Empfehlungen beruhen deshalb nicht selten auf Kompromissen. Dies vermeidet die Dominanz zufälliger Mehrheiten und verhindert eine einseitige Parteinahme des Verkehrsgerichtstages. Praxisnähe und Aktualität – nicht zuletzt aufgrund der jährlichen Ausrichtung - sowie die Einbindung unterschiedlicher Interessengruppen sichern dem Deutschen Verkehrsgerichtstag seine herausragende Bedeutung.

 

Neben den Beratungen der Arbeitskreise erhält der Deutsche Verkehrsgerichtstag seine besondere Prägung durch die Plenarvorträge der Eröffnungsveranstaltung in der „aula regis" der Kaiserpfalz. Deren Themen erstrecken sich weit über das Verkehrsrecht hinaus. Die Schar prominenter Redner reicht vom Theologen bis zum internationalen Verkehrs-Sportfunktionär.

 

Seit dem ersten Verkehrsgerichtstag werden die Ergebnisse dokumentiert. Die jährlich erscheinenden Dokumentationen enthalten insbesondere sämtliche Referate und Empfehlungen und geben so einen historisch interessanten Einblick in die Entwicklung des deutschen und europäischen Verkehrsrechts. Anlässlich des 25. und des 40. Verkehrsgerichtstages erschienen zudem Sonderbände. Im Jahr 2012 wurde des 50-jährigen Bestehens mit einer umfangreichen Festschrift gedacht.

 

Der Verein hat zum 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2012 eine Festschrift mit dem Titel „Der Deutsche Verkehrsgerichtstag 1963-2012" herausgegeben.