Mit glieder
Dem Verein gehören zur Zeit mehrere hundert Mitglieder an. Darunter sind viele Richter, Rechts- und Staatsanwälte, Ministerialbeamte, Versicherungsjuristen, Verkehrsmediziner, Rechtsmediziner, Psychologen, Sachverständige, Polizeibeamte, Automobilclubs und Verbände, die sich der Verkehrssicherheit widmen.
Es gelten folgende Regelungen:
-
Mitglieder können alle volljährigen, an der Verkehrswissenschaft und der Verkehrspraxis interessierte Personen sein (ordentliche Mitglieder).
-
Juristische Personen, Behörden und Verbände können korporative Mitglieder werden.
-
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand jeweils nach Eingang des Aufnahmeantrags auf seiner nächsten planmäßigen Sitzung.
-
Die Mitgliedschaft kann durch eingeschriebenen Brief mit 6-wöchiger Frist zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden. Das Geschäftsjahr stimmt nicht mit dem Kalenderjahr überein; es läuft vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.
-
Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 65,-- EURO für ordentliche und 500,-- EURO für korporative Mitglieder; er ist jeweils am 1. August des Jahres fällig. Für Studierende an Fachhochschulen und Universitäten besteht die Möglichkeit einer auf drei Jahre beschränkten Probemitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von 10,-- Euro. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Geschäftsstelle.
-
Ordentliche Mitglieder und Justizassessoren haben Vergünstigungen beim Verkehrsgerichtstag: Sie zahlen statt 150,-- Euro nur 70,-- Euro Teilnahmebeitrag. Studentische Mitglieder und Referendare zahlen statt 25,-- Euro nur 15,-- Euro.
Als PDF-Dateien können Sie hier herunterladen:
die Satzung des Vereins,
den Antrag zur Aufnahme als ordentliches Mitglied,
den Antrag zur Aufnahme als korporatives Mitglied,
den Antrag zur Aufnahme als studentisches Mitglied (Probemitgliedschaft),
die Vereinsinformationen zum Datenschutz.
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag senden Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax an den Verein.
Die Mitgliederversammlung findet jeweils zu Beginn des Verkehrsgerichtstages statt. Dieser wird immer in der letzten vollen Kalenderwoche im Januar eines Jahres durchgeführt. Die Versammlung bestimmt alle Funktionen, den Haushalt, Mitglieds-/Teilnehmerbeiträge, das Geschäftsjahr usw.